1. Dolmetschen (Deutsch, Russisch, Lettisch)
- Dolmetschen bei Polizei, Notaren, Gerichten, Anwälten
- Dolmetschen bei Verhandlungsgesprächen, Konferenzen, Schulungen und Seminaren
- Begleitdolmetschen (Arztbesuche, Behördegänge)
- Dolmetschen am Messestand
- Dolmetschen bei Telekonferenzen
- Simultandolmetschen
Als Dolmetscherin bin ich bundesweit, vor allem in Mecklenburg-Vorpommern, tätig.
2. Übersetzungen:
- Beglaubigte Übersetzungen rechtlicher Dokumente und juristischer Schriften:
Verträge, Urkunden, Gesetzestexte, Gerichtsbeschlüsse, Klageschriften und Gerichtsakten
- Fachübersetzungen aus dem Bereich Wirtschaft und Finanzwesen:
- Allgemeine Korrespondenz, Angebote, Gutachten
- Bilanzen, Geschäftsberichte, Protokolle, Lohnabrechnungen
- Zeugnisse, Arbeitsbescheinigungen, Arbeitsnachweise
- Vernehmungsprotokolle, Strafbefehle und Haftbefehle, Rechtshilfeersuchen und Formulare
- Fachübersetzungen technischer Dokumente:
Softwarelokalisierung – Übersetzung der Benutzeroberfläche
Technische Daten wie Benutzerhandbücher, Bedienungsanleitungen / Gebrauchsanleitungen
Sicherheitshinweise, Produktbeschreibungen, Schulungsunterlagen und Wartungsanleitungen
- Fachübersetzungen von Marketingmaterialen:
Kataloge, Flyer und Imagebroschüren, Fachartikel, PowerPoint-Präsentationen
Werbetexte, Pressemitteilungen, Reportagen, Interviews
- Fachübersetzungen medizinischer Dokumente
- Literarische Übersetzungen:
Bücher, Broschüren, Tagebücher
- Übersetzungen privater Dokumente und Unterlagen
2. Korrekturlesen der übersetzten Texte
Unser Lektorat arbeitet gründlich nach dem Vier-Augen-Prinzip.
Mehrsprachige Zweit-Übersetzer korrigieren jede Art von Text in allen unseren Arbeitssprachen. Wir berichtigen nicht nur Tipp- und Schreibfehler, sondern achten auch auf Satzbau, Grammatik, Formulierungen, Interpunktion und Orthografie.
Bereits übersetzte Texte werden auf Übersetzungsfehler und sprachliche Unstimmigkeiten kontrolliert und gegebenenfalls geändert. Unsere oberste Priorität besteht bei darin, dass die Texte eindeutig übersetzt sind und sich sprachlich einwandfrei lesen.
3. Beglaubigung der Übersetzungen
In den, mit einem Stempel und der Unterschrift des vereidigten oder beeidigten Übersetzers versehenen Dokumenten, wird im Beglaubigungsvermerk bestätigt, dass die Übersetzung inhaltlich mit der vorgelegten fremdsprachlichen Urkunde übereinstimmt. Somit wird gewährleistet, dass Namen, Daten und Tatsachen aus den Urkunden nicht manipuliert oder verfälscht werden können.